Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die europäischen Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 in deutsches Recht umgesetzt. Danach werden Gebäudeinhaber verpflichtet, bei der Errichtung, dem Kauf und der Neuvermietung von Gebäuden oder Wohnungen einen sogenannten Energieausweis erstellen zu lassen.
Vorteile:
Als Dena gelisteter Energieberater können wir Ihnen bei dem Thema Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung (Energiebilanz) auch von Nichtwohngebäuden behilflich sein.
Bildquellenangabe:
Hintergrundbild: © Dirk Schadow / pixelio.de ·
Wanddämmung: © Rainer Sturm / pixelio.de
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