Energieberatung

Energieberatung

Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die europäischen Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 in deutsches Recht umgesetzt. Danach werden Gebäudeinhaber verpflichtet, bei der Errichtung, dem Kauf und der Neuvermietung von Gebäuden oder Wohnungen einen sogenannten Energieausweis erstellen zu lassen.

Vorteile:

  • Der Energieausweis sorgt für mehr Transparenz auf dem Energiemarkt, da der Energieverbrauch verglichen werden kann.
  • Der Energieausweis informiert objektiv und zeigt Einsparpotentiale auf.
  • Der Energieausweis dokumentiert den Stand der verwendeten Anlagentechnik.
  • Der Energieausweis dient als wichtiges Marketinginstrument.
  • Der Energieausweis ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz, er gibt Entscheidungshilfen zur CO2 Reduktion

Als Dena gelisteter Energieberater können wir Ihnen bei dem Thema Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung (Energiebilanz) auch von Nichtwohngebäuden behilflich sein.

Bildquellenangabe:
Hintergrundbild: © Dirk Schadow / pixelio.de  ·  Wanddämmung: © Rainer Sturm / pixelio.de

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